Entlassung und Aus-Checken

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich Ihr behandelnder Arzt berechtigt ist, Sie aus der Klinik zu entlassen. Andere Mitarbeiter(innen) der Klinik haben diese Befugnis nicht. Sie müssen auch wissen, dass Sie die Klinik von jeglicher Verantwortung und Haftung Ihnen gegenüber entbinden, falls Sie ohne Einwilligung des Arztes die Klinik verlassen.

Nachdem Ihr behandelnder Arzt mit Ihnen das Abschlussgespräch zu Ihrem Klinikaufenthalt geführt hat, checken Sie bitte bei der Patientenaufnahme aus der Klinik aus. Sie erhalten hier Ihre Aufenthaltsbescheinigung, gffs. Rezepte, Rechnungen für Telefongebühren, etc. Wir bestellen Ihnen auch gerne ein Taxi.