Heimfahrt nach Entlassung

Beachten Sie bitte, dass bestimmte Untersuchungen oder Medikamente Ihre Fahrtauglichkeit ausschließen können.
Auch nach einem operativen Eingriff ist in der ersten Zeit eine Fahrtauglichkeit nicht gegeben.

Sollte Ihnen Ihr Arzt aus gesundheitlichen Gründen eine Heimfahrt mit dem Taxi empfehlen, bestellen wir gerne ein Taxi für Sie.
Bitte wenden Sie sich dazu an die Patientenaufnahme oder an die Mitarbeiter in der Ambulanz.

Bei einem stationären Aufenthalt übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Taxifahrt.
Bitte wenden Sie sich schon vor Beginn Ihres Aufenthaltes an Ihren Einweisenden Arzt oder direkt an Ihren Operateur.
Bei einem ambulanten Eingriff, klären Sie bitte vorab mit Ihrer Kasse, ob die Kosten erstattet werden.

Die Abrechnung der Taxifahrt erfolgt zunächst zwischen Ihnen und dem Taxifahrer.
Die Kosten werden Ihnen von Ihrer Krankenkasse erstattet, sobald Sie Ihren Krankentransportschein und die Quittung über die getätigte Fahrt dort einreichen.