Informationen zur Abrechnung

Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Als gesetzlich versicherte Person müssen Sie sich um die Bezahlung der Krankenhausrechnung nicht persönlich kümmern. Die Kostenübernahmeerklärung wird von der Klinikverwaltung bei der für Sie zuständigen Krankenkasse angefordert. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Voraussetzung dafür ist, dass Sie bei der Aufnahme Ihre gültige Versichertenkarte vorlegen.

Privat versicherte Selbstzahler

Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, gelten Sie für die Klinik als Selbstzahler. Sie tragen die Kosten für Ihren Klinikaufenthalt selbst und rechnen den Aufenthalt mit Ihrer privaten Krankenversicherung ab.

Sollten Sie bei Aufnahme keine gültige Kostenzusage Ihrer privaten Krankenversicherung vorlegen können, müssen wir Sie bitten, eine ausreichende Vorkasse zu leisten.

Kann diese Vorkasse nicht geleistet werden, ist eine Aufnahme nicht möglich.

Ausnahmsweise rechnet die Klinik auch mit Versicherungsgesellschaften direkt ab, dort wo mit einer privaten Krankenversicherung eine entsprechende vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Sie können dies bei unserer Patientenaufnahme erfragen.

Eigenbeteiligung

Aufgrund einer Bundesverordnung haben Sie als Patient für die Dauer des Klinikaufenthaltes (höchstens jedoch bis zu 28 Tagen pro Jahr) eine Eigenbeteiligung zu entrichten. Diese beträgt derzeit 10 EURO pro Kalendertag.

Wir bitten Sie die Eigenbeteiligung beim Auschecken aus der Klinik in der Patientenaufnahme zu zahlen. Wir sind gesetzlich verpflichtet, dieses Geld an Ihre Krankenkasse weiterzuleiten. Können Sie Quittungen über 28 bereits getätigte Eigenbeteiligungen im laufenden Jahr vorweisen, sind Sie von einer nochmaligen Bezahlung dieser Gebühr befreit.